Ratgeber

Steuervorteile gewerblicher PV-Anlagen

Abschreibung, IAB, Sonder-AfA und Vorsteuerabzug nutzen

Welche Steuervorteile bietet eine gewerbliche PV-Anlage? Gewerbliche PV-Anlagen bieten erhebliche Steuervorteile: Lineare Abschreibung über 20 Jahre, Investitionsabzugsbetrag (bis 50% sofort absetzbar), Sonder-AfA in den ersten 5 Jahren, Vorsteuerabzug auf die gesamte Investition und unter bestimmten Bedingungen Gewerbesteuerbefreiung.

Lineare Abschreibung (AfA)

PV-Anlagen können linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die steuerliche Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre.

Lineare Abschreibung

Bei linearer Abschreibung können Sie jährlich 5% (1/20) der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen.

Beispiel bei Investition von 200.000 €:

10.000 € / Jahr

über 20 Jahre

Die Abschreibung beginnt im Jahr der Inbetriebnahme. Bei Anschaffung im Laufe des Jahres erfolgt die Abschreibung monatsgenau.

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Mit dem IAB können Sie bereits BEVOR Sie die PV-Anlage kaufen, bis zu 50% der geplanten Investitionskosten steuerlich absetzen.

Sofortabzug möglich

bis 50%

der geplanten Investitionskosten

Maximalbetrag

200.000 €

pro Wirtschaftsjahr

Der IAB kann bis zu 3 Jahre vor der Investition geltend gemacht werden und muss innerhalb von 3 Jahren nach Geltendmachung durch die tatsächliche Investition 'aufgelöst' werden. Maximum: 200.000 € pro Wirtschaftsjahr.

Praxisbeispiel IAB

Bei einer geplanten Investition von 200.000 € können Sie bereits im Vorjahr 100.000 € (50%) als Betriebsausgabe absetzen. Bei einem Steuersatz von 30% entspricht das einer Steuerersparnis von 30.000 € - noch bevor Sie die Anlage überhaupt gekauft haben.

Sonder-AfA (Sonderabschreibung)

Zusätzlich zur linearen AfA können kleine und mittlere Unternehmen eine Sonder-AfA in Anspruch nehmen.

  • Jahr 1-5: 20% Sonderabschreibung zusätzlich zur normalen AfA
  • Zusätzlich: Kann mit linearer AfA und IAB kombiniert werden
  • Vorteil: Deutlich schnellere steuerliche Entlastung in den ersten Jahren

Vorsteuerabzug

Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer können Sie die Vorsteuer aus dem PV-Kauf sofort geltend machen.

Sofort rückerstattbar

Bei einer Investition von 200.000 € netto zahlen Sie 238.000 € brutto (inkl. 19% MwSt.). Die 38.000 € Vorsteuer erhalten Sie vom Finanzamt zurück.

Beispiel bei Investition von 200.000 € (brutto 238.000 €):

38.000 €

Vorsteuer sofort zurück

Im Gegenzug müssen Sie auf selbst verbrauchten Strom Umsatzsteuer zahlen. Dennoch ist der Vorsteuerabzug in den meisten Fällen vorteilhaft.

Gewerbesteuerbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen können PV-Anlagen von der Gewerbesteuer befreit sein.

Wenn die PV-Anlage Teil eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ist oder die installierte Leistung bestimmte Grenzen nicht überschreitet, kann eine Gewerbesteuerbefreiung in Frage kommen. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.

Steuerberatung empfohlen

Die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen ist komplex und hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Wir empfehlen dringend, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die optimale steuerliche Gestaltung für Ihr Projekt zu finden.

Maximale Steuervorteile nutzen

Wir beraten Sie gerne zu den steuerlichen Aspekten Ihrer PV-Investition und arbeiten mit erfahrenen Steuerberatern zusammen.